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BeitragVerfasst: Freitag 11. April 2008, 11:30 
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Die Tips von Stephanos mit Angeltasche, etc. finde ich schon mal nicht schlecht. Ich persönlich werde meine kürzeren Waffen diverser Epochen (Skalme, Sax, Spatha) weiterhin in meinem alten Bass-Case mit mir herum schleppen. Das ist stabil, abschließbar und wenn man die Kunststoff-Auflagen für das Instrument entfernt und das gute Stück schön mit Schaumstoff ausgeklebt hat, dann ist es auch sehr klingenfreundlich.
Solche Gitarren/Bass-Koffer gibt es mitunter schon für ein paar Euro auf dem Flohmarkt oder bei eBay.
Da mein Sparschein auch nicht das adipöseste ist, werde ich bei meinen Lanzen kreativ werden, und selbst einen stabilen Spitzenschutz zusammenspaxen. Vermutlich aus Holz. Vielleicht sogar mit schmiedeeisernen Beschlägen, um das Ambiente zu wahren :D
Die Transportfähigkeit wird bei meinem Wagen dann eventuell auch ein Problem, aber da probiere ich lieber erst mal rum, bevor ich mir jetzt Sorgen mache.
Was Sinn und Unsinn des Gesetzes selbst angeht, so bringt diskutieren hier wenig. Es ist nun einmal da, und daher zu befolgen. Der Nimbus des Spinners, welcher weiter oben angesprochen wurde, ist nicht von der Hand zu weisen. Umso besser, wenn wir 'Spinner' dann nicht nur in Sachen Rekonstruktion und Präsentation Vorbildfunktion einnehmen, sondern auch in Sachen Transport und Sicherheit.
Ich glaube, daß hier jeder auch bisher auf Sicherheit geachtet hat und Grenzen einzuschätzen weiß, aber jetzt geht es um definierte Straftatbestände, die es auszuschließen gilt.
Was die Kriminalität angeht, so werde ich mich wohl auch weiterhin in der S-Bahn zwischen Köln und Düsseldorf nächtens mit Meserhelden und Gaspistolen rumärgern müssen. Allerdings ist nun die rechtliche Handhabe gegen diese Leute um einiges konkreter, wenn es denn vor den Kadi geht. Wie effektiv dies durchgesetzt wird, muss sich erst noch erweisen, aber das lohnt nicht unbedingt als Disskusinsgegenstand in einem Forum für historische Darstellung, oder?

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J.W.v.Goethe


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BeitragVerfasst: Montag 14. April 2008, 08:53 
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Ich weise noch mal darauf hin, daß es nicht Zielrichtung des Gesetzes ist, einen sicheren Transport von Messern/Hieb- und Stoßwaffen zum Schutz vor Verletzungen o.ä. zu gewährleisten. Messer/Waffen sollen so mitgenommen werden, daß kein Zugriff auf sie möglich ist, ohne sie aus einem verschlossenen Behältnis zu nehmen. Ich bezweifle, daß es ausreicht, nur die Spitzen von Speeren oder die Schneiden von Schwertern unter Verschluß zu nehmen, denn Zugriff auf die Gesamtwaffe hätte man dann noch. Daher bitte zur Vorsicht lieber ein Behältnis für die Gesamtwaffe basteln.

Die Einstellung zur Gesetzeslage ist sicherlich im Endeffekt trotz diverser statistischer Erkenntnisse auch eine ideologische Frage, inwiefern man Freiheit zulassen oder einschränken will. Insofern gebe ich Dir recht, daß die Diskussion hier off topic und etwas sinnlos ist.

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Antinoos aka Wolfgang Zeiler


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BeitragVerfasst: Montag 14. April 2008, 14:03 
Musica Romana
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Ein Auto ist doch ein "abschließbares Behältnis", oder nicht?

Wenn man dann bis auf das jew. Gelände fährt, müsste es doch gehen, oder?

Bei den Behältnissen muss man sich fragen...wie sicher sollen diese denn sein?

Einen Angelkoffer öffne ich mit einem Winckeleisen in ein paar Minuten...

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. April 2008, 08:34 
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Ein Auto ist grundsätzlich kein verschlossenes Behältnis, weil jemand, nämlich zumindest Du als Fahrerin und potentielle Messerstecherin :wink: , Zugriff auf die Waffen hat. Etwas anderes ist es, wenn sie im Kofferraum liegen und der Kofferraum separat verschlossen ist.

Es kommt nicht darauf an, daß das Behältnis leicht aufgebrochen werden kann. Der Behältnisbesitzer kann es ja auch leicht aufschließen. Im Unterschied zum Transport von Schußwaffen ist die sichere Verwahrung gegenüber Dritten nicht Zielrichtung der Transportregel bei Hieb- und Stoßwaffen. Das Gesetz will Kriminelle (= uns alle) bei den Straftaten behindern, weil man so sein Messer erst aus dem verschlossenen Behältnis kramen muß, bevor man auf das Opfer einstechen kann. Natürlich könnte der Angreifer dies vorher tun, weil er ja vorher weiß, daß er angreifen will, aber...

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Antinoos aka Wolfgang Zeiler


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. April 2008, 09:03 
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Jetzt macht das Ganze für mich gar keinen Sinn mehr...wie du schon gesagt hast: wenn ich selber jemand abstechen will, dann kann ich meinen Koffer ja total einfach aufschließen :?

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. April 2008, 09:26 
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Mal eine andere Frage:

Ein Transport im Zug schließt sich nach dem was ich jetzt gelesen habe nartürlich aus ???


MfG,

Leonidas

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Marcus Asprenas Fidelus


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. April 2008, 22:09 
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geala hat geschrieben:
Das Gesetz will Kriminelle (= uns alle) bei den Straftaten behindern, weil man so sein Messer erst aus dem verschlossenen Behältnis kramen muß, bevor man auf das Opfer einstechen kann. Natürlich könnte der Angreifer dies vorher tun, weil er ja vorher weiß, daß er angreifen will, aber...


Falsch! Es soll nicht "...uns alle..." im vornherein kriminalisieren (das soll kein Gesetz), sondern dem Gesetzgeber im Bedarfsfalle eine (!) Möglichkeit zur Handhabe verschaffen. Das ist alles. Das ist auch kein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Die werden nämlich nicht berührt, weil es nach deutscher Verfassung kein Waffentragerecht gibt.

Hält der Lobbyismus jetzt schon in der Antikendarstellung Einzug?

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Steve Lenz

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. April 2008, 22:51 
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Man muß nicht mit jedem Zynismus oder Sarkasmus einverstanden sein, aber ich bitte mit Beleidigungen oder Unterstellungen aufzupassen. Sowas wird in diesem Forum nicht geduldet.
Du kannst gerne deine Meinung zum Ausdruck bringen, aber tue dies auch in diesem Forum im Rahmen der allgemein üblichen Regeln des höflichen Umgangs und Anstandes.

"Lobbyismus" zu unterstellen, wenn man nur seine Meinung zum Ausdruck bringt, und sei sie noch so radikal oder unverständlich sehe ich als solches an.

Danke für die zukünftige Rücksichtsnahme.

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. April 2008, 23:05 
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Nichts lag mir ferner, als jemanden zu beleidigen. Es war eine simple Frage auf kontraproduktive Erläuterungen hin. "Zynismus" und "Sarkasmus" sehe ich hier eigentlich eher als Euphemismen, Tib.

Aber ich beuge mich dem durch Dich vertretenen Hausrecht.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. April 2008, 23:33 
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Ich wäre - wie vorher bereits gesagt - dafür, daß wir hier nur noch über möglichst günstige und praktische Wege diskutieren, wie wir die aktuellen Auflagen erfüllen und uns damit selbst vor Schwierigkeiten schützen.
Daß es unterschiedliche Meinungen zur Waffenrechtsverschärfung gibt ist klar, genau wie zum Nichtraucherschutz. Nun ist sie einmal da. Aber deswegen sollten wir uns nicht an die Köppe kriegen!
Laßt uns die Dinge, welche uns betreffen, doch erst einmal nehmen, wie sie sind und beobachten, wie sie sich entwickeln.
Ohne Erfahrung ist jede Diskussion über Für und Wider vergeudete Energie.
Und um über politische Standpunkte zu debattieren gibt es andere Arenen, nur - wie gesagt - nicht unbedingt ein Forum für darstellende Geschichtswissenschaft.
Meine Meinung...

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. April 2008, 11:17 
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Och, ich sehe das gelassen und fühle mich nicht beleidigt, oder so. :) Jeder kann doch seine Meinung vertreten. Und ich verhehle nicht, daß ich theoretisch ein "Lobbyist" für möglichst große Freiheitsrechte bin und Einschränkungen nur hinnehme, wenn ich sie für sinnvoll erachte. :wink:

Zum Sinn des Gesetzes: es verhindert imho sicher keine Straftaten, bei denen jemand ein Messer einsetzen will, aber es verhindert z.B., daß Jugendliche in der U-Bahn mit (bestimmten) Messern griffbereit rumlaufen oder rumfuchteln.

Da die Beurteilung des Gesetzes a) vertiefte länderübergreifende Beschäftigung mit Waffengesetzen und ihrer Wirkung sowie b) persönliche, ideologische Wertung voraussetzt, über b) aber ein sehr subjektives Element in die Debatte kommt, ist hier wirklich nicht viel zu gewinnen. Ich stimme daher Nikelaos zu.

Eine Behauptung ist jedoch ein sachlogischer Irrtum: das Gesetz geht selbstverständlich von der kriminellen Verwendung der Gegenstände aus, kriminalisiert potentiell also jeden, der ohne berechtigten Zweck Messer/Hieb- und Stoßwaffe führt. Ein Waffentragerecht ergibt sich, wie bei vielen anderen nicht ausdrücklich im GG beschriebenen Rechten, aus Art. 2 Abs. 1 GG. In Deutschland ist nämlich alles erlaubt, was nicht aus bestimmten Gründen verboten wird. Der Verbotsgrund hier ist die mögliche kriminelle Verwendung der Waffen, die jedem ohne Einzelfallprüfung unterstellt wird. Dies ist bei vielen anderen Gesetzen über potentiell gefährliche Dinge ähnlich, z.B. bei Giften, Sprengstoffen, Arzneimitteln etc.. Das Gesetz will jedenfalls nicht verhindern, daß man andere beim Rumtragen aus Versehen schneidet (was als fahrlässige Körperverletzung übrigens auch kriminell wäre :wink: ).

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Antinoos aka Wolfgang Zeiler


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. April 2008, 13:08 
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Ich finde "Lobbyisten" jetzt auch keine schlimme Bezeichnung.

Einige Gesetze, bzw. deren Erstellung, dürften aber heute durch eben Lobbyisten sogar zu Stande kommen.

@Steve:
Du sagtest: "Mir gehts einfach darum, dass uns Darstellern der Nimbus von Spinnern anhaftet."
Empfinde ich sehr selten, muss ich sagen. Habe ich auch selten gehört. Viele Menschen kennen mittlerweile historische Veranstaltungen und begegnen Darstellern sehr offen.
Ich bezweifle, daß ein anderer Transport-Umgang mit Waffen jetzt hier Abhilfe schafft. Die Besucher sind ja auf der Veranstaltung selbst und nicht beim Transport dabei.

@alle:
Ich habe gerade gehört, die Behältnisse müssen bei best. Waffen irgendeine DIN-Norm erfüllen. Weiss da jemand was von?

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. April 2008, 14:21 
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Susanna, die Besucher halten uns nicht für Spinner. Es sind teilweise die Veranstalter, welche gerne mal diesen Terminus oder gar "Kasperle" in Vergangenheit (und meiner Hörweite) gewählt haben. Auf einen enorm großen Teil des darstellenden Menschmaterials trifft es sogar zu meiner Meinung nach.

Ich sehe einen verantwortungsvollen Umgang auch dem allgemeinen Umgang förderlich. Thats it.

Zu Deiner Frage nach der DIN-Norm:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__36.html (Absatz 2)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. April 2008, 15:05 
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Stephanos hat geschrieben:
Auf einen enorm großen Teil des darstellenden Menschmaterials trifft es sogar zu meiner Meinung nach.


Das 'enorm' mag ich jetzt nicht unterstreichen, aber meine eigenen Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen in dem Punkt bisweilen ähnliches. Das bezieht sich jetzt aber nicht unbedingt auf den Umgang mit Waffen (obwohl ich da auch schon einen unangenehmen Vorfall erlebt habe), sondern eher auf mehr als fragwürdige esoterische oder gar ideologische Inhalte, welche die entsprechenden Herrschaften an den Mann bringen wollten.
Angesichts dieser Entgleisungen entsteht der Eindruck des Spinners sicher auch beim Publikum mit entsprechendem Sachverstand.
Und da der Mensch dazu neigt, zu verallgemeinern, sollte jeder ernsthafte Darsteller - und als solche möchte ich uns hier mal bezeichnen :wink: - daran interessiert sein, sich von diesem Etikett zu distanzieren und keinerlei 'Angriffsfläche' zu bieten.
Die vorbildliche Einhaltung von Rechtsvorschriften ist da ein Detail von vielen.

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Zuletzt geändert von Nikelaos am Donnerstag 17. April 2008, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. April 2008, 16:00 
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Marcus Asprenas hat geschrieben:
Mal eine andere Frage:

Ein Transport im Zug schließt sich nach dem was ich jetzt gelesen habe nartürlich aus ???


MfG,

Leonidas


Es gibt entsprechende Hardcases aus dem Longboard-Bereich. Da auch ich gerne mit DB reise und zudem die gesamte Ausstattung reinpasst (inkl. Glockenpanzer) werde ich mir wohl so ein Transportbehältnis zulegen. Dann muß halt nur drauf geachtet werden, dass man sich den "richtigen" Sitzplatz (ICE, 6er-Abteil, Gang, rechts neben Zugang, nämlich genau da passts perfekt hin) reserviert. Ein schöner Nebeneffekt hierbei ist der, dass man im Falle des Alleinereisens auch mal ins Bordrestaurant gehen kann, ohne dass man sich sorgen muß!

Liegt preislich um die 150,00 bis 250,00 Euro (je nach Extrawünschen).

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