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Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!
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Seite 1 von 4

Autor:  geala [ Mittwoch 9. April 2008, 08:21 ]
Betreff des Beitrags:  Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Ich schreibe das mal hier unter "Ausrüstung" für alle, die nicht in den internen Bereich kommen, die Mods können den Thread ja bei Bedarf verschieben, wenn er woanders besser rein paßt. Leider ist es doch nicht so kurz geworden, wie gehofft, aber die Sache ist zu wichtig, um zu viel Unklarheiten zu lassen. Bemerkungen, Korrekturen etc. bitte posten. Also:


Seit 01.04.2008 gilt eine Verschärfung im Waffengesetz (§ 42a WaffG, wenn es einer nachlesen will), die uns unmittelbar betrifft!

Es ist jetzt u.a. verboten
- feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm
- Hieb- und Stoßwaffen
in der Öffentlichkeit mitzunehmen, es sei denn zu einem berechtigten Zweck oder in einem verschlossenen Behältnis.


Nähere Erläuterungen:

1. Besitzen darf man die Gegenstände noch und auch zu Hause damit rumlaufen, verläßt man aber damit sein Grundstück und hat die Sachen zugriffsbereit (= Führen), verstößt man gegen das WaffG und macht sich ordnungswidrig, was empfindliche Geldbußen nach sich ziehen kann.

2. Betroffen sind alle Messer mit fester Klinge, also auch harmlose Campingmesser, Fahrtenmesser, Jagdmesser, Finnenmesser etc.. Einige von uns haben einschneidige Messer mit auf den Treffen, wenn deren Klinge länger als 12 cm ist, fallen sie unter das Verbot. (Übrigens ist auch das Führen der beliebten Einhandmesser, unabhängig von der Klingenlänge, verboten worden!)

3. Betroffen sind alle Hieb- und Stoßwaffen. Das sind grob gesagt Gegenstände, die vom Wesen zur Verletzung von Menschen bestimmt sind. Darunter fallen eigentlich alle unsere (Nachbildungen antiker) Waffen, also Schwerter, Speere, Lanzen, Kampfbeile, Dolche, Keulen, Schlagstöcke etc. (nicht dagegen z.B. eine normale Campingaxt, denn die ist nicht als Waffe gedacht, obwohl sie so eingesetzt werden könnte). Auch wenn man hier rumdiskutieren könnte, sollten wir erst mal davon ausgehen, daß alle unsere Waffen Hieb- und Stoßwaffen sind.
Vorsicht!: hier kommt es auf die Klingenlänge nicht an! Wenn man also einen Kampfdolch oder eine Wurfspeerspitze mit 8 cm langer Klinge hat, ist das Führen verboten, weil es eine Hieb- und Stoßwaffe ist.

4. Folgen:
a) Auf unseren angemeldeten Veranstaltungen dürfen wir die Waffen/Messer führen, weil wir es dann zu einem berechtigten Zweck tun.
b) Befinden wir uns auf abgegrenztem Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers, dürfen wir die Waffen/Messer auch führen.
c) Auf dem Weg zur Veranstaltung ist das Führen aber verboten! Man muß die langen Messer und Hieb- und Stoßwaffen dann unbedingt in einem "verschlossenen Behältnis" transportieren! Dazu reicht es nicht, sie in eine Tasche oder einen Sack (Speere z.B.) zu tun, an der Tasche oder dem Sack muß auch ein Schloß (mit Schlüssel oder Kombination o.ä. ist egal) sein, welches man abschließen kann und muß.


Also zusammengefaßt:
- Während des Treffens bleibt alles beim alten
- Auf dem Weg zum Treffen müssen wir unsere langen Messer und Waffen in einem verschlossenen Behälter (Kiste/Koffer/Sack/Tasche o.ä.) transportieren


(Zur Vermeidung von Beleidigungsklagen enthalte ich mich einer Bewertung der Gesetzesänderung.)

Autor:  Miles [ Mittwoch 9. April 2008, 08:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Sehr interessant.
Zum Glück wird das ganze bei uns in der Schweiz noch etwas lockerer gehandhabt. :roll:

Trozdem eine Frage zum praktischen händling dieser Vorschriften (wir haben ja auch Anlässe in Deutschland):
Cladius und Pugio lässt sich ja noch händeln, doch wie sieht es bei den Stangenwaffen aus?
Wie soll ein 1.70m Pilum transportiert werden? Ist da auch ein abschliessbare Kiste notwendig? Gilt da Kofferraum auch? :mauer:

Autor:  Philippos [ Mittwoch 9. April 2008, 12:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Zitat:
c) Auf dem Weg zur Veranstaltung ist das Führen aber verboten! Man muß die langen Messer und Hieb- und Stoßwaffen dann unbedingt in einem "verschlossenen Behältnis" transportieren! Dazu reicht es nicht, sie in eine Tasche oder einen Sack (Speere z.B.) zu tun, an der Tasche oder dem Sack muß auch ein Schloß (mit Schlüssel oder Kombination o.ä. ist egal) sein, welches man abschließen kann und muß.

Die Antwort auf deine Frage ist eigentlich darin enthalten. Kenne das Problem mit den Langwaffen nur zu gut... :mauer:

Autor:  Dain II. [ Mittwoch 9. April 2008, 16:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Bin ich froh dass ich in Ösiland wohn :D :eyes: . Aber blöd is das trotzdem. Jetzt muss ich mir für meine ganzen Speere (bis zu 3m Länge) Kistchen bauen :x . Na ja, werd ich halt ein paar Kistchen aus Fichtenleisten vom Baumarkt z'samspaxen. 8) :twisted:

Ich hoffe nur dass unsere saub***en Politkasperln hier nicht auf ähnliche Ideen kommen.

lg Stephan

Autor:  Steve Lenz [ Mittwoch 9. April 2008, 19:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Ich weiß gar nicht, was diese (künstliche) Aufregung soll. Sobald man mit gefährlichen Gegenständen hantiert, sollte das Verantwortungsgefühl hochgefahren werden. Es gibt für schlappe 60,00 Euro Waffenlangkoffer, im Falle größerer Sortimente (wie ich ein solches mein Eigen nenne) bietet sich der halbstarre Transportbehälter aus dem Ski- oder Surfbedarf an. Ich werde zukünftig eine A- und eine Transportversion meiner Langwaffen bauen. Auf Letzterer werden Bewehrungen einfach unsichtbar aufgeschraubt. Holzsstöcke mit versenktem Gewinde sind ja (noch) nicht verboten.

Ich begrüße diese Gesetzesänderung absolut.

Autor:  Philippos [ Mittwoch 9. April 2008, 23:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Ein Verantwortungsgefühl mit gefährlichen Gegenständen wird an der Stelle nicht in Frage gestellt. Zusätzliche Anschaffungskosten für Transportbehälter sind für Schüler und Studenten nicht unbedingt so schnell mit "schlappen 60 Euro" bezahlt und mit einem Gewinde möchte auch nicht jeder rumlaufen. Versuch es einfach mal aus der Sicht zu sehen...

Autor:  Miles [ Donnerstag 10. April 2008, 09:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Sicherheit sollte schon an erster Stelle stehen, das ist klar. :!: Für mich ist es eher ein Logistisches Problem!! Zuhause ist das Material gut gelagert, im Lager ist es entweder auf Mann oder im lagerbereich, wo keine Fremden zutritt haben. Aber der Transport :?: :?: :!: :!: :!:

Ich habe kein Problem damit, den Cladius und Pugio zur Not in einer abschliessbaren Kiste zu transportieren. :P
Beim Pilum wird es schon kritischer. :? Eine Gewinde oder Schrauben kommen absolut nicht in Frage. :mad: Das ganze ist ja schliesslich autentisch nachgebaut. Das Teil hat eine Länge von ca. 1.70m, daher passte es zur Zeit gerade so diagonal in den Kofferraum meines Autos (und ich habe eine Kombi!!!). Müsste ich das Teil zusätzlich in eine Kiste packen wird es knifflig, da dann massiv mehr Platz benötigt wird. :mauer:
Eigentlich schon paradox, den das Pilum ist zuunterst im Auto. Will also jemand das Teil klauen oder unfug damit betreiben, müsste er zuerst das restliche Material ausladen (viel Vergnügen... :D )

Mal schauen, wie ich das Problem lösen kann.... :?: :?:

Autor:  Perdikkas [ Donnerstag 10. April 2008, 15:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Miles hat geschrieben:
Müsste ich das Teil zusätzlich in eine Kiste packen wird es knifflig, da dann massiv mehr Platz benötigt wird. :mauer:

Dito, wenn ich meine Sarissa noch in ne Skikiste packe geht nimmer ins Auto, dann kann ich se nämlich nicht mehr in den Fußraum vorne reinschieben. :roll:

Autor:  Dain II. [ Donnerstag 10. April 2008, 17:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Zitat:
...., dann kann ich se nämlich nicht mehr in den Fußraum vorne reinschieben. :roll:


Eben drum!

lg Stephan

Autor:  Perdikkas [ Donnerstag 10. April 2008, 18:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

was meinste damit jetz?

Autor:  Steve Lenz [ Donnerstag 10. April 2008, 19:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Kallimachos hat geschrieben:
Ein Verantwortungsgefühl mit gefährlichen Gegenständen wird an der Stelle nicht in Frage gestellt. Zusätzliche Anschaffungskosten für Transportbehälter sind für Schüler und Studenten nicht unbedingt so schnell mit "schlappen 60 Euro" bezahlt und mit einem Gewinde möchte auch nicht jeder rumlaufen. Versuch es einfach mal aus der Sicht zu sehen...


Sehe ich Kallimachos. Sehe ich durchaus!

Aber ein Schüler oder Student, der sich eine Sarissa oder eine Lanze leisten kann, der sollte sich nicht mit seinem sozialen Status entschuldigen, dass er kein Geld für eine sichere Transportmöglichkeit habe. Ich weiß, was Repliken kosten.

Ich verstehe aber auch differente Überzeugungen im Ungang mit persönlichem Besitz. Warum leistet man dann aber nicht die Beinarbeit zur Problemlösung, wie man auch im rekonstruierenden Bereich vorgeht? Es gibt wie gesagt für größervolumige Ausstattungen Hardcases aus dem Longboard-Surfbereich. Ok, die guten und sicheren schweben in der gehobenen Preisklasse, sind aber noch erschwinglich. Für einzelne Lanzen gibt es halbstarre Angelrutentaschen bis 210cm Länge! Abschließbar!

Ist doch nicht so schwer, oder? Mir gehts einfach darum, dass uns Darstellern der Nimbus von Spinnern anhaftet. Verantwortungsbewusstes (und durch solche Maßnahmen offensichtlich gemacht) Handhaben der Waffen würde doch Punkte bringen. Ich jedenfalls sehe das so. Es unterstreicht die Seriosität des Aktiven.

Ich habe schon erlebt, dass Römer-Darsteller unbedingt die Neuanschaffung (eine Hasta) auf dem Parkplatz einer Autobahnraststätte den Vereinskameraden zeigen mussten - es hat wohl nicht mehr aufs Gelände des Auftraggebers gereicht. Ich habe meine Gründe, bei abfälligen Bemerkungen zur Qualität eines (in meinen Augen nützlichen) Gesetzes etwas rüde in der Formulierung zu werden. Ist nun mal meine Natur.

Autor:  Perdikkas [ Donnerstag 10. April 2008, 20:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Naja, 2,10m sind immer noch 65cm zu kurz. Irgendwas wie nen Dachgepäckträger kann ich eh vergessen, weil ich das wegen meinem Aufklappdach nicht drauf krieg. Muss ich mir wohl nen neues Auto kaufen, is ja nen Klacks :|

Autor:  Tib. Gabinius [ Donnerstag 10. April 2008, 21:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Verantwortungsvollen Umgang mit Waffen kann man weder verallgemeinern noch mit den Transportmethoden meßen.
Ob volle Kraft oder nicht, Steve, du sagtest bspw. selbst das du mit einer funktionsfähigen Waffe auf einen Rüstungsträger eingeschlagen hast. Ich spare mir auszuführen was bei einem kleinen Fehler oder Unfall dabei alles hätte passieren können. Deshalb gleich ein Urteil zu fällen, das du keine Verantwortung im Umgang mit Waffen aufbringst wäre verfrüht.

Von den Flavii geht keiner bewaffnet auf eine Veranstaltung, wenn er nicht wenigstens ein paar Grundlagen zur Waffenhandhabung besitzt, ich selbst gebe meine Waffen so gut wie nie aus der Hand, und falls doch einmal habe ich meine Hand nie mehr als 5 cm vom Griff entfernt. Die (unscharfe) Klinge fasst mir niemand an und die vaginae sind so eng, dass man sie nicht einfach mal so ziehen kann, ohne das ich es bemerke und verhindern kann.
Trotzdem transportiere ich mein pilum nicht mit Schraubverschluß und werde mir auch keine Dachbox von über 2,20 m Länge (sollte kein Größenvergleich werden Miles :D ) zulegen, solange ich es vermeiden kann.
Sicher vor Zugriff sind diese Waffen während des Transportes allemal, denn niemand öffnet mal eben so meinen Wagen und selbst bei offener Tür braucht es eine ehrhebliche Zeit bis die Langwaffen entnommen wurden.
Und wenn jemand seinen Freunden unbedingt seine neuen Waffen zeigen muß, dann hindert ihn eine Transportbox nicht.

Diese Änderungen am Waffengesetz sind in meinen Augen immer noch so beschaffen, dass ein Polizist durchaus Spielraum hat, das zu tun, was er für richtig hält.

Autor:  geala [ Freitag 11. April 2008, 09:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

Die Zielrichtung des Gesetzes war angeblich hauptsächlich, jugendlichen (Möchtegern)Straftätern, oft mit Migrationshintergrund, in sozialen Brennpunkten das Mitführen von Einhandmessern und Kampfmessern zu verbieten. An die Probleme für andere, harmlosere Gruppen hat niemand so recht gedacht, bzw. es war den Machern egal.

Da sich Kriminelle ja immer an Gesetze halten, bevorzugt natürlich ans Waffengesetz, und/oder keiner in den Jugendbanden auf die Idee kommen wird, Messer mit 11,9 cm Klingenlänge, normale Taschenmesser, Schraubenzieher, große Nägel, Baseballschläger, Flaschen etc. mitzunehmen, ist die Sicherheit Deutschlands endlich gewahrt. Herr Körting aus Berlin, der einer der Antreiber bei der Gesetzesänderung war (die die Bundesregierung ursprünglich nicht vorgesehen hatte), hat mit dem Anstieg der Straftaten mit Messern in seiner schönen Stadt argumentiert, was zum generellen Verbot in der Bundesrepublik führen müsse. Irgendwie logisch. Leider weiß keiner so genau, mit welchen Messern die Straftaten begangen wurden, weil das statistisch nicht erfaßt wird. Ein sehr großer Teil dürfte sich in Wohnungen mit Küchenmessern abspielen. In Wahrheit hat die Verschärfung starke ideologische Hintergünde. Ich will mich lieber nicht weiter dazu äußern.

Übrigens hatte die Schweiz einen ähnlichen Unsinn verzapft, vor einigen Jahren, wegen erwiesener Untauglichkeit wurde das Gesetz aber wieder aufgehoben. Ob das bei uns auch passieren kann? Ich habe Zweifel.


Ich sehe das Problem mit dem verschlossenen Behältnis bei den langen Speeren wirklich als gravierend an. Diese Dinger zu verpacken, ist von Sinn und Zweck des Gesetzes her echt völlig sinnlos. Ich werde, wenn ich etwas Zeit habe, mal meine Waffenbehörde (bei mir: Polizeidirektion) anschreiben und fragen, ob das wirklich nötig ist. Natürlich ist so eine Auskunft (wenn man denn eine kriegt, manchmal trauen die sich nicht) nicht sicher, da es ein anderer Polizist und dann das Gericht durchaus anders sehen könnte.

Zu den Sarissai/Pila: könnt ihr die nicht in einen langen, festen Sack tun, der mit einem Kabel mit Vorhängeschloß verschlossen wird? Dann müßte doch die zusätzliche Länge kein Problem sein? Es steht nirgends, daß es sich beim Behältnis um einen festen Koffer handeln muß.

Autor:  Perdikkas [ Freitag 11. April 2008, 09:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Achtung: Verschärfungen im Waffenrecht!

geala hat geschrieben:
Da sich Kriminelle ja immer an Gesetze halten, bevorzugt natürlich ans Waffengesetz, und/oder keiner in den Jugendbanden auf die Idee kommen wird, Messer mit 11,9 cm Klingenlänge, normale Taschenmesser, Schraubenzieher, große Nägel, Baseballschläger, Flaschen etc. mitzunehmen, ist die Sicherheit Deutschlands endlich gewahrt.

Obwohl ich das Thema eigentlich nicht sehr lustig finde musste ich bei dem Absatz wirklich lachen :D :lol: :D
Sehr guter Kommentar!

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