Die Römer hatten einen eigenartigen Brauch. Das Gesetz sprach nĂ€mlich dem Ehemann das »Recht auf einen Kuss« zu, das ius osculi. Die Gemahlin war also von Rechts wegen verpflichtet, den Mann einmal tĂ€glich auf den Mund zu kĂŒssen. Und nicht nur ihn, sondern alle Verwandten (die eigenen und die des Mannes) bis zum Vetter zweiten Grades, wenn sie ihrer an diesem Tag zum ersten Mal ansichtig wurde.
(Alberto Angela: Liebe und Sex im Alten Rom)
_________________ Quare verbis parcam? Gratuita sunt! Warum soll ich mit Worten sparen? Sie sind doch umsonst! (Seneca)
Registriert: Donnerstag 16. April 2015, 12:17 BeitrÀge: 58 Wohnort: 48599 Gronau
Darstellung: Miles
ich habe mal gehört ,dass der sinn dahinter gewesen sei herauszufinden ob die Frau feiern war und noch Alkohol riecht ,ich habe allerdings keine Ahnung ob das auch stimmt
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